Baden-Württemberg

Photovoltaik in Freiburg im Breisgau

In Freiburg im Breisgau fördert die Stadt neue Solaranlagen über das Klimafreundlich Wohnen – Stromerzeugung — zusätzlich zur bundesweiten 0 % Mehrwertsteuer. Was sich damit rechnet:

Förderung in Freiburg im Breisgau

aktiv

Klimafreundlich Wohnen – Stromerzeugung · Stadt Freiburg im Breisgau

PrivatGewerblich
Förderfähig: Zuschuss je kWp für Dach-PV (nur Anteil über der Solarpflicht-Mindestgröße)
Dach-PV (Vollbelegung)150 €/kWp, max. 1.500 €
Bonus Gründach/Fassade/Denkmal+150 €/kWp, max. 1.500 €
Balkonmodul (Mieter)150 € (mit Freiburg-Pass 300 €)
Bedingungen
  • Gefördert nur der Anlagenteil über der gesetzlichen Solarpflicht-Mindestgröße
  • Antrag bis 6 Monate nach Inbetriebnahme; Ausführung durch Fachbetrieb
  • Batteriespeicher seit Juni 2025 nicht mehr gefördert
  • Mit BEG kumulierbar, max. 60 % der Kosten
Kombinierbar mit: 0 % Mehrwertsteuer auf PV & Speicher, KfW 270 – Erneuerbare Energien
Zuletzt geprüft: 01.07.2026 · Topf gedeckelt, vor Antrag prüfen · Zum Programm
Alle Förderprogramme im Überblick

Beispielrechnungen für Freiburg im Breisgau

Typische Anlagen, gerechnet mit 1.090 kWh/kWp inkl. lokaler Förderung

5 kWp
ohne Speicher
Investition7.000
Förderung750
Amortisation9 Jahre
Rendite 25 J.+12.740
10 kWp
mit 5 kWh Speicher
Investition17.000
Förderung1.500
Amortisation9 Jahre
Rendite 25 J.+28.608
15 kWp
mit 10 kWh Speicher
Investition23.500
Förderung1.500
Amortisation11 Jahre
Rendite 25 J.+31.509
Was würde sich für dich rechnen?
Freiburg im Breisgau liefert rund 1.090 kWh pro kWp. Rechne mit deinen eigenen Werten.
Mit Förderung rechnen

Häufige Fragen zur PV-Förderung in Freiburg im Breisgau

Welche Photovoltaik-Förderung gibt es in Freiburg im Breisgau?

In Freiburg im Breisgau fördert Stadt Freiburg im Breisgau Photovoltaik über das Programm „Klimafreundlich Wohnen – Stromerzeugung". Förderfähig sind Zuschuss je kWp für Dach-PV (nur Anteil über der Solarpflicht-Mindestgröße).

Wie hoch ist die PV-Förderung in Freiburg im Breisgau?

Die Fördersätze sind: Dach-PV (Vollbelegung) — 150 €/kWp, max. 1.500 €; Bonus Gründach/Fassade/Denkmal — +150 €/kWp, max. 1.500 €; Balkonmodul (Mieter) — 150 € (mit Freiburg-Pass 300 €).

Lässt sich die Förderung in Freiburg im Breisgau mit der Bundesförderung kombinieren?

Ja. Zusätzlich zur kommunalen Förderung gilt bundesweit die 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage; über die KfW ist außerdem ein zinsgünstiger Kredit möglich.

Muss der Förderantrag vor dem Kauf gestellt werden?

In der Regel ja: Der Antrag muss meist vor dem Kauf oder der Montage bewilligt sein. Die genauen Bedingungen stehen in der offiziellen Förderrichtlinie des Programms.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage in Freiburg im Breisgau 2026?

In den meisten Fällen ja. Eine typische 10-kWp-Anlage mit Speicher amortisiert sich in Freiburg im Breisgau in etwa 9 Jahren — abhängig von Eigenverbrauch, Strompreis und Förderung. Im PV-Rechner kannst du es mit deinen eigenen Werten nachrechnen.

Photovoltaik in Freiburg im Breisgau in Zahlen

Aktueller Anlagenbestand aus dem Marktstammdatenregister

Solaranlagen
9.255
Installiert
110 MWp
Batteriespeicher
3.718
Neu in 2025
1.530

Zubau pro Jahr

Neu in Betrieb genommene Solaranlagen

'14
'16
'18
'20
'22
'24

Wo der Strom erzeugt wird

Balkonkraftwerke2,4 MWp · 2.801 Anlagen
Private Dächer52 MWp · 5.454 Anlagen
Gewerbedächer52 MWp · 996 Anlagen
Freiflächen-Parks3,9 MWp · 4 Anlagen
Bestandsdaten: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur), Stand 2026-07-15, monatlich aktualisiert, Datenlizenz dl-de/by-2-0 (Daten aggregiert). Förderdaten redaktionell gepflegt, Stand Juni 2026. Der angegebene Standort-Ertrag (kWh/kWp) stammt von PVGIS (Europäische Kommission). Alle Angaben sind Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Förderkonditionen ändern sich und Budgets können erschöpft sein — verbindlich ist allein die offizielle Quelle des jeweiligen Programms. Beispielrechnungen sind unverbindliche Schätzungen.

Alle Berechnungen und Angaben sind unverbindliche Näherungswerte ohne Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.